Hallo!
Klar, ich kann dir dazu ein paar Dinge sagen. Vor ein paar Jahren stieß ich in einem Projekt auf die EU-
Whistleblower Richtlinie. Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen, ein System zur Entgegennahme von Informationen über mögliche Missstände oder Gesetzesverstöße einzuführen. Dieses System sollte die Anonymität der Whistleblower während des gesamten Prozesses wahren. Interessanterweise gibt es, auch wenn es nicht zwingend ist, eine klare Empfehlung, anonyme Meldungen zu ermöglichen.
Einige der Hauptbereiche, die durch Meldungen abgedeckt werden könnten, sind Arbeitsschutz, Korruption, Datenschutz und sogar Umweltschutz. Bei der Bearbeitung der Meldung muss der Whistleblower innerhalb von 7 Tagen über den Eingang informiert werden, und nach spätestens drei Monaten sollte er über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.
In Deutschland wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingeführt, das Unternehmen ab einer gewissen Größe verpflichtet, solch ein System zu haben. Interessant dabei ist, dass Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern bereits ein solches System besitzen müssen. Kleinere Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern haben jedoch eine verlängerte Frist bis Dezember 2023.
Ein weiterer Punkt: Die Meldekanäle des Systems müssen sowohl schriftliche als auch mündliche Meldungen ermöglichen, und es sollte die Möglichkeit für einen persönlichen Austausch geben. Die potenziellen Hinweisgeber sollten klare Informationen über die Meldemöglichkeiten erhalten, z. B. auf der Unternehmenswebsite.
Ich hoffe, das gibt dir einen guten Überblick. Vergiss nicht, dies ist nur eine Zusammenfassung und es ist immer eine gute Idee, dich weiter zu informieren, vielleicht auch mithilfe von Experten auf diesem Gebiet. Viel Erfolg bei der Umsetzung!